Ehrenzeichen

Das Ehrenzeichen des Technischen Hilfswerk (Gold, Silber, Bronze) ist eine anerkannte staatliche Auszeichnung nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen.

Es wurde als Anerkennung für besondere Verdienste um die Bundesanstalt Technisches Hilsfwerk oder ihre Aufgaben und Ziele auf dem Gebiet des Katastrophenschutzes und er Humanitären Hilfe 1990 durch den Bundesminister des Innern gestiftet. Es kann grundsätzlich auf Vorschlag an ehren- und hauptamtliche THW-Angehörige oder Außenstehende verliehen werden.

Auch ein einmaliges beispielhaftes Verhalten kann durch Verleihung des Ehrenzeichens ausgezeichnet werden. Bei der Entscheidung über die Verleihung sind fachliche Kenntnisse, das Verhalten gegenüber Kameraden und die Bedeutung des Einsatzes für die Belange der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk oder für ihre Aufgaben und Ziele auf dem Gebiet des Katastrophenschutzes und der Humanitären Hilfe maßgebend. Die tadellose Erfüllung der Dienstpflichten der Helfer des Technischen Hilfswerks allein ist für eine Verleihung nicht ausreichend.

Die Vergabe der Ehrenzeichen sind kontingentiert, um den Charakter als Auszeichnung für besondere Verdienste hervorzuheben. Danach kann das Ehrenzeichen in Bronze jährlich höchstens an 180 THW-Angehörige und 25 Außenstehende, das Ehrenzeichen Silber jährlich höchstens an 90 THW-Angehörige und 15 Außenstehende und das Ehrenzeichen in Gold jährlich an 15 THW-Angehörige und 5 Außenstehende des Technischen Hilfswerks vergeben werden.

Das Ehrenzeichen in Gold setzt grundsätzlich des Besitz der Ehrenzeichen in Silber und Bronze voraus. Das Ehrenzeichen in Silber wird grundsätzlich erst verliehen, wenn das Ehrenzeichen in Bronze verliehen worden ist.

Die Verleihung an THW-Angehörige erfolgt durch den Präsidenten des Technischen Hilfswerkes und an Außenstehende durch den Bundesminister des Innern.

Ehrenzeichen Gold

Ehrenzeichen Silber

Ehrenzeichen Bronze