Basisausbildung I der Ortsverbände des Geschäftsstellenbereiches Schwerin

Am 12.04.2008 fand im THW Ortsverband Güstrow für 17 Helferanwärterinnen und -anwärter aus den Ortsverbänden des Geschäftsstellenbereiches Schwerin der letzte Ausbildungsabschnitt ihrer Basisausbildung I statt.

Löschen einer brennenden Person

Güstrow - Am 12.04.2008 fand von 08.00 - 18.45 Uhr im THW Ortsverband Güstrow für 17 Helferanwärterinnen  und -anwärter aus den Ortsverbänden des Geschäftsstellenbereiches Schwerin (Wismar, Rostock, Ludwigslust, Parchim, Gadebusch und Güstrow) der letzte Ausbildungsabschnitt ihrer Basisausbildung I statt. Die 4 Ausbilder vermittelten an diesem Tag den Helferinnen und Helfer hierbei aus den Ausbildungsbereichen "Grundlagen der Rettung" und "Einsatzgrundlagen" sowohl in der Theorie als auch in der Praxis Wissen über:

- Rettungsmittel
- Rettungsmethoden
- Die fünf Phasen der Bergung
- Kennzeichnung von Schadensstellen
- Schadenselemente
- Retten aus Trümmern / Schaffen von Zugängen
- Hydraulische Rettungsgeräte
- Überwinden von Hindernissen
- Psychische Erste Hilfe
- Brandschutz
- Einsatztaktik, Verhalten im Einsatz
- Maßnahmen bei extremen Witterungslagen
- Umgang und Verhalten gegenüber Medienvertretern

Alle Helferanwärter erwartet nun noch am 24.05.2008 im THW Ortsverband Wismar die Prüfung zum erfolgreichen Abschluss der Basisausbildung I.

Die Basisausbildung I selbst ist für jeden neu in das THW eintretenden Helfer verpflichtend.
Ihr Ziel ist ein allgemeines Wissen über den europäischen Katastrophenschutz, die eigene Organisation und das Einsatzgeschehen sowie die einheitliche , einsatzorientierte Befähigung im Umgang mit den im THW üblichen allen Helfern zugänglichen Werkzeugen und Geräten zu vermitteln. Dazu wird der grundlegende Umgang mit der allgemeingebräuchlichen Ausstattung der Helfer im THW gelehrt. Das während der Ausbildung vermittelte Wissen und Können soll

  • den technisch Vorgebildeten mit den Verfahren vertraut machen,
  • dem nicht technisch ausgebildeten Helferanwärter allgemeines Verständnis und grundsätzliche, einsatzorientierte Handlungskompetenz verschaffen. 

Die für die Verwendung im Einsatz notwendigen erweiterten Fähigkeiten sind das Ausbildungsziel der sich dann an die Basisausbildung I anschließenden Fachausbildung (Basisausbildungen II und III).

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