Güstrow,

Neue Mitwirkungsverordnung und Mitwirkungsrichtlinie für das THW

Am 26. November 2014 sind vom THW lange gewünschte Rechtsänderungen in Kraft getreten.

Die drei wichtigsten Änderungen sind:

  • die feste obere Altersgrenze für die Mitwirkung im THW (60 bzw. 65 Jahre) wurde ersatzlos gestrichen,
    • es ist nunmehr möglich, dass Kinder bereits ab dem Alter von sechs Jahren im THW mitmachen (sofern im OV eine Minigruppe eingerichtet wurde),
    • die Statusgruppen der Helferinnen und Helfer wurden von 4 auf 2 reduziert: es gibt jetzt nur noch Junghelferinnen bzw. Junghelfer und Helferinnen bzw. Helfer.


Diese Änderungen stehen in der überarbeiteten Mitwirkungsverordnung und der neuen Mitwirkungsrichtlinie, die die bisherige Helferrichtlinie weitgehend ersetzt. Beide Vorschriften sind zeitgleich am 26. November 2014 in Kraft getreten.

Die gleichzeitige Herausgabe der beiden Regelungswerke stellt einen großen Schritt für das THW dar auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Einsatzorganisation, die den Menschen eine flexible, an den jeweiligen Bedürfnissen und Möglichkeiten orientierte Mitarbeit ermöglicht.

Weiterhin werden den Ehrenamtlichen mehr Möglichkeiten an die Hand gegeben, das THW mitzugestalten. Diese Mitgestaltung, aber auch die Aufgaben und die Zusammensetzung von Gremien werden künftig in der THW-Mitgestaltungsrichtlinie geregelt.


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